Wer möchte seinen Freunden nicht die Schnappschüsse aus dem Urlaub zeigen? Prinzipiell kein Problem, doch es muss einiges beachtet werden. Experten von "Schau hin" raten Eltern, genau darauf zu achten, welche Fotos ihr Kind auf Facebook und Co. veröffentlicht. Denn eines sollte man sich stets bewusst machen: Im Internet veröffentlichte Inhalte verbreiten sich rasant schnell. Andere User können sie nicht nur ansehen, sondern auch kopieren, verfremden und weitergeben. Oftmals ist es nicht mehr möglich, einmal veröffentlichte Fotos wieder zu löschen.
Besondere Vorsicht ist bei Bildern geboten, auf denen Personen klar und deutlich zu erkennen sind. Deshalb gilt: Je undeutlicher die Person auf dem Foto zu erkennen ist, desto besser eignet es sich zum Hochladen. Außerdem sollten keine freizügigen Strandfotos, auf denen Kinder in Bikini oder Badehose zu sehen sind, ins Internet gestellt werden.
Bei der Beschreibung und Beschriftung von Urlaubsbildern muss man besonders darauf achten, dass keine persönlichen wie der vollständige Name, Adresse oder Telefonnummer erscheinen. Das kann zu gefährlichen Kontakten führen.
Auch muss bei Urlaubsbildern darauf geachtet werden, wer sonst noch im Bild zu sehen ist. Freunde oder Familienangehörige wollen womöglich gar nicht, dass das Bild an die Öffentlichkeit gelangt. Daher ist es besser, die Personen im Vorfeld zu fragen.
Vorsicht bei Facebook! Das soziale Netzwerk hat eine automatische Gesichtserkennung, die standardmäßig aktiviert ist. Diese gleicht Gesichter ab, analysiert, um welche Person es sich handelt und schlägt vor, diese Person auf den Bildern zu markieren. Das bedeutet, dass das Gesicht auf dem Foto mit dem Profil der entsprechenden Person automatisch verlinkt wird. Diese Funktion sollte bei Facebook auf jeden Fall gesperrt werden.
Bilder, die den Ferienort und die Landschaft zeigen, können zwar verwendet werden. Wenn die Familie jedoch regelmäßig in den gleichen Ferienort fährt oder eine Ferienwohnung besitzt, raten Experten, darauf zu achten, dass die Bilder keinen Rückschluss auf persönliche Daten wie zum Beispiel die Adresse der Ferienwohnung zulassen.
Wenn doch eine Panne passiert ist und ein Bild hochgeladen ist, raten Experten, wie folgt vorzugehen: In einem ersten Schritt sollte die Person, die das Material veröffentlicht hat, aufgefordert werden, es zu entfernen. Reagiert die Person nicht, kann man sich an den Anbieter der Internetseite wenden und ihn auffordern, das Material zu löschen. Hat man auch damit keinen Erfolg, sollte man Anzeige erstatten und sich von einem Anwalt beraten lassen.
Weitere Informationen gibt es bei knipsclub.de, der Foto-Community für Kinder. Der Flyer "Kindgerechter Umgang mit dem Internet" steht bei schau-hin.info darüber hinaus zum kostenlosen Download bereit.
Wie man einen Facebook-Account endgültig löscht, weiß Wie-mans-macht.de












