Wenn sich der Kinderwunsch nicht erfüllt, denken manche Paare über eine Adoption nach. Doch in Deutschland ist die Situation schwierig: Auf ein zur Adoption freigegebenes Kind kommen etwa sieben mögliche Eltern.
Deshalb versuchen viele Paare, ein Kind aus dem Ausland zu sich zu holen. Aber auch in Patchworkfamilien gewinnt das Thema an Bedeutung, wie der Informationsdienst Notar und Recht auf seiner Internetseite mitteilt. Doch die Gesetze rund um das Thema sind sehr streng.
Wenn ein minderjähriges Kind adoptiert werden soll, muss dies dem Wohl des Kindes dienen. Zudem "ist zu erwarten, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis" entsteht, wie es im Amtsdeutsch heißt. Voraussetzung ist, dass die leiblichen Eltern zugestimmt haben. Dazu kommt, dass ein Elternteil mindestens 25 Jahre alt sein muss. Ehepaare können ein Kind nur gemeinsam adoptieren, außer es handelt es sich um das Stiefkind eines Ehegatten.
Nichtverheiratete können ein Kind dagegen nur alleine adoptieren, selbst, wenn sie in einer Lebensgemeinschaft leben. Gleiches gilt übrigens für eingetragene Lebenspartner. Erlaubt ist hingegen die Adoption von Stiefkindern.
Wenn ein Kind adoptiert wurde, ist es rechtlich einem leiblichen Kind gleichgestellt. Das gilt auch beim Unterhalts-, Erb- und Pflichtteilsrecht. Das Kind nimmt zudem den Namen der Eltern an. Verwandtschaftsverhältnisse zu seiner eigentlichen Familie werden gelöscht. Wichtig zu wissen ist hier, dass dieser Vorgang nicht rückgängig gemacht werden kann.
Wenn ein Erwachsener adoptiert werden soll, müssen "familienbezogene Gründe" im Vordergrund stehen, wie die Experten es nennen. Andere Gründe, wie zum Beispiel Steuern, gelten nicht. Wenn der Erwachsene bereits verheiratet ist, muss der Ehepartner ebenfalls zustimmen. Wenn ein Volljähriger adoptiert wird, sind die Änderungen in dessen Leben nicht so gravierend wie bei einem Kind. Denn die Verwandtschaftsverhältnisse zur alten Familie bleiben bestehen.
Bei Kindern aus dem Ausland muss zuerst geklärt werden, ob die Adoption in Deutschland anerkannt ist und ob es internationale Übereinkommen mit dem jeweiligen Land gibt, die beachtet werden müssen. Ist das Kind minderjährig, erhält es die deutsche Staatsbürgerschaft. Im Fall der Volljährigkeit gilt das nicht.
Jede Adoption muss beim Familiengericht beantragt werden. Ein Notar berät die Eltern zu den Voraussetzungen und Konsequenzen einer Adoption. Auch wenn die Gesetze kompliziert sind: Viele Paare, die den Weg gegangen sind, haben es so zu ihrem Wunschkind gebracht.
Bei Lifestylesite.de: Über die Rolle der Großeltern in der Familie












